Führerscheinentzugsdelikte

Bei der dritten Begehung eines Vormerkdeliktes innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Achtung: Wird innerhalb dieser zwei Jahre (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Führerscheinentzugsdelikte

  • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille oder im Suchtmittel beeinträchtigten Zustand.
  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 Promille und mehr.
  • Wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von 12 Monaten.
  • Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt.
  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde) um mehr als
    • 40km/h innerhalb des Ortsgebietes,
    • 50km/h außerhalb des Ortsgebietes oder
    • Überschreitung der Geschwindigkeit von 180km/h.
  • Autobahn: Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
  • Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen:
    • insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten.
    • Übertretung von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht aus reichenden Sichtverhältnissen.
  • Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfalles, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden